Wo gibt es Auskünfte über Vereine?
Immer wieder tauchen Sammelzettel von Vereinen“ auf, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Es kann daher sinnvoll sein, sich beim zuständigen Amtsgericht telefonisch zu erkundigen, ob der Verein tatsächlich angemeldet ist. Denn jeder Verein muss im Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichtes eingetragen sein. Dort kann auch die Satzung des Vereins und ein Auszug aus dem Vereinsregister mit den Namen der Vorstandsmitglieder angefordert werden. Diese Auskünfte sind allerdings gebührenpflichtig.
Nachweis der Gemeinnützigkeit verlangen
Ein Verein gilt als gemeinnützig, wenn er einen aktuellen Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes vorlegen kann. Allerdings darf das Finanzamt aus Gründen des Steuergeheimnisses keine Auskünfte zum steuerrechtlichen Status eines Vereins erteilen. Deshalb gilt: Ein Verein, der angibt, gemeinnützig zu sein, sollte das auch durch einen aktuellen Freistellungsbescheid belegen können.
Wichtig ist hierbei, auf welchen Zeitraum sich der Freistellungsbescheid bezieht und wann er ausgestellt wurde. Wurde der letzte Freistellungsbescheid vor mehr als vier Jahren erteilt, sind Zweifel angebracht. Auch bei einem Verein, der nur einen vorläufigen Freistellungsbescheid vorweisen kann, sollte man genauer hinsehen. Denn bei der Gründung eines Vereins wird die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt zunächst nur vorläufig anerkannt. Immer wieder kommt es vor, dass sich ein Verein wieder auflöst, wenn das Finanzamt nach Ablauf der vorläufigen Anerkennung genauer prüft, ob tatsächlich eine gemeinnützige Tätigkeit vorliegt.
Deutsches Zentralinstitut für Soziale Fragen
Auskünfte über Vereine erteilt auch das Deutsche Zentralinstitut für Soziale Fragen (DZI, Bernadottestr. 94, 14195 Berlin). Das Institut vergibt das DZI Spenden-Siegel an gemeinnützige Organisationen und veröffentlicht Informationen und Berichte zum Thema Spenden.
Gegen Einsendung von Briefmarken und einem frankierten Rückumschlag können beim DZI Auskünfte über bis zu drei Organisationen angefordert werden. Ein entsprechendes Bezugsformular kann auf der Internetseite des DZI abgerufen werden.
Kleidersammler im FairWertung-Netzwerk
Informationen zu FairWertung-Organisationen, die in Ihrer Nähe Kleidersammlungen durchführen, erhalten Sie unter dem Menüpunkt Standortabfrage.
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