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Die Standards von FairWertung

FairWertung hat Standards für ein faires und verantwortliches Sammeln und Verwerten von gebrauchter Kleidung entwickelt. Alle Partner von FairWertung verpflichten sich, diese Standards einzuhalten. Neben den Sammelpraktiken betrifft dies auch alle abfall-, zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen.

Standards für Kleidersammlungen:

  1. Eindeutige Verantwortlichkeit
    Jeder Sammler übernimmt die volle Verantwortung für die in seinem Namen durchgeführten Kleidersammlungen und ihre korrekte Abwicklung. Bei FairWertung gibt es daher keinen Namens- oder Logo-Verkauf an gewerbliche Recyclingfirmen.
  2. Klare Sammelgrundsätze
    Sammler bei FairWertung informieren eindeutig und wahrheitsgemäß auf Sammelaufrufen. Irreführende oder verschleiernde Formulierungen sind nicht erlaubt. Ebenso wenig wie das Aufstellen von Containern ohne erforderliche Genehmigung.
  3. Ordnungsgemäßes Vermarkten und Sortieren
    Die angeschlossenen Sammler verpflichten sich zu einer korrekten Rechnungslegung und halten alle geltenden Rechtsbestimmungen ein. Die gesammelte Kleidung wird in erster Linie über Firmen vermarktet, die nachprüfbar nach den Kriterien von FairWertung arbeiten.
  4. Umweltschutz und verantwortliche Entsorgung
    Organisationen, die gesammelte Kleidung selbst sortieren, entsorgen textile Reste und Abfall auf eigene Kosten. Unbrauchbare Bestandteile werden nicht in die Container anderer Sammelorganisationen eingeworfen, um so Entsorgungskosten zu sparen.
  5. Umfassende Transparenz und Kontrolle
    Die Sammelergebnisse und das Verwenden der Kleidung werden ordnungsgemäß dokumentiert. Die angeschlossenen Organisationen erklären sich damit einverstanden, dass ihre Tätigkeit direkt durch FairWertung oder durch externe Beauftragte geprüft werden darf.